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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines:
Für alle Lieferungen gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vorschriften des Bestellers können wir nicht anerkennen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Technische Änderungen i. S. eines technischen Fortschritts sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben vorbehalten. Sonderanfertigungen nur bei Produkten mit entsprechendem Hinweis auf Anfrage. Die Angaben über Gewichte, Maße, Fassungsvermögen, Leistung, Farben usw. sind nur Richtwerte.

Preise:
Alle in diesem Katalog genannten EK-Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie gelten nur innerhalb Deutschlands. Mit Erscheinen dieses Kataloges werden alle früheren Preise ungültig. Die Preise sind freibleibend und unverbindlich. Sind von uns keine anderen Bedingungen genannt, so verstehen sich unsere Preise ab Ravensburg, einschließlich Verpackung. Bei portofreier Auslieferung, z. B. Post-, Express-, UPS-Versand, werden die ausgelegten Versand spesen in Rechnung gestellt.

Liefer- und Abnahmebedingungen:
Die festgelegten Lieferfristen sind ungefähre Termine. Für die genaue Einhaltung der Lieferzeiten können wir keine Verbindlichkeit übernehmen.

Zahlungen:

Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Enthält unsere Bestätigung oder Rechnung jedoch andere Zahlungsbedingungen, so gelten diese. Zahlungen sind nur auf die durch uns angegebenen Konten bzw. Stellen zu richten. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Als Verzugszinsen werden die Bankdebetsätze berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen bleibt vorbehalten. Wird eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt oder ein gegebener Scheck oder Wechsel nicht eingelöst, so werden etwaige noch laufende Schecks oder Wechsel und noch offenstehende Rechnungen sofort fällig. Für noch ausstehende Lieferungen können wir Vorkasse verlangen.

Versand bzw. Verpackung:
Jede Sendung reist unversichert auf Gefahr des Empfängers bzw. Bestellers. Wird uns keine besondere Vorschrift erteilt, so erfolgt der Versand nach bestem Ermessen und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten. Für verzögerte Lieferungen, verursacht durch Verschulden der Bahn bzw. Spediteure, sowie für Verluste, Beschädigungen usw. während des Transports sind wir nicht haftbar.

Beanstandungen:
Erkennbare Mängel können nur innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht werden. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Aber auch Mängelrügen wegen versteckter Mängel können wir nur anerkennen, wenn diese spätestens zwei Monate nach Warenversand bei uns eingehen. Bei nachgewiesener und durch uns anerkannter fehlerhafter Lieferung leisten wir gegen Rückgabe der fehlerhaften Stücke Ersatz. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen, desgleichen Ansprüche auf Schadenersatz. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Beanstandungen Zahlungen zurückzuhalten oder anzurechnen.

Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, dem Lieferanten gegenüber dem Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche, Eigentum des Lieferanten. 2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, sofern er die vereinbarte Vergütung erhält oder kein Abtretungsverbot vereinbart wird. Der Besteller tritt bereits jetzt den aus der Veräußerung erwachsenden Anspruch auf den Kaufpreis an den Lieferanten sicherungshalber ab. Er bleibt jedoch zum Einzug der sicherungshalber abgetretenen Forderungen ermächtigt, so lange diese Ermächtigung nicht widerrufen wird. Die Ermächtigung kann dann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht oder nicht mehr nachkommt. Bei einem Widerruf der Einzugsermächtigung ist der Lieferant berechtigt, die erfolgte Abtretung anzuzeigen. Der Besteller hat die zur Anzeige der Abtretung und zur Einziehung notwendigen Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 4. Eine Veräußerung im ordentlichen Geschäftsverkehr liegt nicht vor, wenn der Besteller entgegen Abs. 2 die Vorbehaltsware an einen Dritten verpfändet, sicherungsübereignet und/oder zum Gegenstand von Factoring und/oder Sale- Lease-Back-Verfahren macht. 5. Im Fall der Be- und/oder Verarbeitung von Vorbehaltswaren erfolgt diese im Auftrag und für den Lieferanten als Hersteller im Sinne der §§ 950 ff. BGB. In diesem Fall steht dem Lieferanten an, der durch Be- und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware entstandenen Sachen (Mit-) Eigentum im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Be- und/oder Verarbeitung zu. Ebenso steht dem Lieferanten anteiliges Miteigentum an der neuen Sache zu, wenn neben den Vorbehaltswaren Waren Dritter mit verarbeitet werden. Veräußert der Besteller die von ihm neu hergestellte Sache weiter, so tritt er bereits jetzt den ihm zustehenden Anspruch aus der Veräußerung sicherungshalber in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab. 6. Bei Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Vorbehaltsware hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen. Enstehen dem Besteller aus der Beschädigung oder Beeinträchtigung Ansprüche gegen Dritte, so tritt er diese Ansprüche bereits jetzt sicherungshalber an den Lieferanten ab. 7. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferanten zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird der Lieferant auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. 8. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant berechtigt, zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Besteller ist zu ihrer Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme der Vorbehaltsware bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts allein erfordert keinen Rücktritt des Lieferanten vom Vertrag und gilt auch nicht als konkludente Erklärung des Rücktritts vom Vertrag, er sei denn, der Lieferant erklärt ausdrücklich, dass diese Handlungen als Rücktritt zu verstehen seien.

Erfüllungsort:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist D-88214 Ravensburg. Für alle sich aus mit uns geschlossenen Verträgen ergebende Rechtsstreitigkeiten sind die Ravensburger Gerichte zuständig (Postleitzahl 88212), und zwar auch für Scheck- und Wechselprozesse. Für den Fall des Vertrags-schlusses mit einem Nicht- oder Minderkaufmann wird ausdrücklich entsprechend § 38 Absatz 3, Ziffer 2B ZPO vereinbart, daß für ein eventuelles Mahnverfahren das Amtsgericht Ravensburg zuständig ist.

Rücktrittsrecht:
Auf Fälle höherer Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Streik und Aussperrungen, Ausfuhrverbote usw., welche den Versand behindern, geben wir uns das Recht, den Liefertermin entsprechend zu verlängern oder ganz vom Vertrage zurückzutreten, ohne daß für den Käufer irgendwelche Schadenersatzansprüche hieraus erwachsen. Nachteilige Kreditansprüche, Zahlungsverzug oder während der Vertragsdauer eintretende nachteilige Änderungen in den Verhältnissen des Käufers berechtigen uns, von den Lieferungsverpflichtungen zurückzutreten oder nach unserer Wahl gegen Vorkasse bzw. unter Nachnahme des Rechnungsbetrages zu liefern. Dem Käufer erwächst daraus nicht das Recht, Ansprüche irgendwelcher Art gegen uns zu erheben. Das Recht, von den Lieferungsverpflichtungen zurückzutreten, steht uns auch dann zu, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus früheren Verträgen nicht nachgekommen ist. Auch daraus erwächst dem Käufer kein Recht auf Ansprüche irgendwelcher Art.

Garantie:
Leisten wir für bestimmte Produkte, die besonders gekennzeichnet sind, eine Garantie, so richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen nach den jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers bzw. des Vorlieferanten.

Datenspeicherung:
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, daß wir Ihre Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

Sonstiges:
Bestimmte Produkte unseres Sortimentes werden aus fracht- und verpackungstechnischen Gründen zerlegt, aber montagefähig verpackt ausgeliefert. Für alle Verkaufsvereinbarungen ist stets unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Alle Zusagen, mündliche, telefonische oder telegrafische Abreden, die von unseren Bedingungen abweichen, sind erst nach schriftlicher Bestätigung für uns rechtsverbindlich. Durch die Erteilung des Auftrages erkennt der Besteller unsere Verkaufsbedingungen an. Die Bedingungen haben Gültigkeit für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsverbindung zwischen uns, auch wenn ein Auftrag von uns nicht besonders bestätigt werden sollte. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von uns vorgenommene und berechnete Teillieferungen sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren.

Maßgebliches Recht:
Es findet ausschließlich deutsches materielles und prozessuales Recht Anwendung.

Gültigkeit: Bis auf Widerruf.

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